Hinweisgeberschutzgesetz

Informationstext zur Mitteilung über die von der ausgelagerten internen Meldestelle
eröffneten Meldekanäle

Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle

Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft

Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 49
50969 Köln

Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die
Reha-Betriebe Erftland gGmbH ein wichtiges Anliegen. Hinweisgebende Personen können
wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative
Folgen eines Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren. Personen, die im
Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit
Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne
Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden.

Unter Verstößen sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen,
unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und
Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des
Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen
insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung,
Körperverletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem
Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient.
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.

Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und wird von
dieser unter Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete
Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgend
bezeichneten Meldekanäle melden:

Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft

Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln

E-Mail: reha-betriebe@meldestelle-sozialwirtschaft.de

Telefon: +49 221 936 467 12

Erreichbarkeit:

montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr

freitags 09:00 – 14:30 Uhr

Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im
Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden. Hierfür ist ein Termin vorab zu
vereinbaren.

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